Neue „Corona-Regeln“ in NRW – Familienfeiern wieder möglich

Ab dem 15. Juli sind in NRW wieder gesellige Veranstaltungen mit herausragendem Anlass (Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Jubiläen, Beerdigungen, etc.) mit maximal 150 Teilnehmern möglich. Ein schneller Überblick für Sie…

Kontaktverbote
Jetzt dürfen maximal zehn Personen im öffentlichen Raum, also auch in der Gastronomie, zusammenkommen, die nicht aus nur einer Familie oder zwei häuslichen Gemeinschaften stammen. Das heißt, das bis zu zehn Personen an einem Tisch in der Gastronomie ohne Mindestabstand gemeinsam sitzen dürfen.

Kontaktdatenerhebung
Wir sind zur Erhebung der Kontaktdaten unserer Gäste verpflichtet. Wenn Gäste keine Daten angeben möchten, dürfen sich diese demnach nicht im Lokal aufhalten.

Mund-Nase-Bedeckung
In geschlossenen Räumlichkeiten von gastronomischen Einrichtungen müssen Gäste außer am Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Für den Außenbereich gilt eine Trageempfehlung.

Platzanweisung/Handdesinfektion
Ein/e Mitarbeiter/in unseres Teams steht am Eingang bereit, um Sie an Ihren Platz zu führen.
Bitte halten Sie die Händehygiene ein und desinfizieren Sie beim Betreten ihre Hände.

Abstandsgebot
Bitte wahren Sie den Mindestabstand von 1,5 m.
Bitte achten Sie darauf, Abstände auch am Buffet, auf Laufflächen und im Toilettenbereich einzuhalten.

Veranstaltungen

  • Gesellige Veranstaltungen
    • sind grundsätzliche untersagt
    • Ausnahme: Gesellige Veranstaltungen mit herausragendem Anlass (Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Jubiläen, Beerdigungen, etc.)
    • Möglich mit maximal 150 Teilnehmern
    • Verzicht auf Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstand möglich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit gewährleistet
    • Sonstige gesellige Veranstaltungen bleiben untersagt
  • (Firmen)Tagungen, außerschulische Bildungsangebote
    • Tagungen, die Firmen bislang nur in eigenen Räumlichkeiten durchführen durften, sind jetzt auch im Gastgewerbe wieder erlaubt.
    • Gleiches gilt für Tagungen von Gesellschaften, Vereinen, etc. sowie außerschulische Bildungsangebote

Falls Sie eine Feier planen, informieren Sie sich bitte telefonisch über die Möglichkeiten

Quelle: „Corona-Verordnung“ des Landes NRW (pdf)

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